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Nutzungsregeln

 

Die nachfolgende Benutzerordnung ist verbindlich für die Benutzung der boulder factory Münster. A. Repgen & J. Rohde GbR,

Rudolf-Diesel-Str. 45 in 48157 Münster

 

 

Zugangsregelung

 

 Die Benutzung des Kletterbereiches der boulder factory ist nur nach vorheriger Anmeldung am Empfang erlaubt. Die schriftliche Anerkennung der Benutzerordnung ist obligatorisch.

 Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr ist die Benutzung des Kletterbereiches und das Betreten der Absprungmatten verboten. Gestattet ist die Benutzung des abgetrennten Kinderbereiches.

 Kindern ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten 1:2 Betreuung oder einer befugten volljährigen Person benutzen.

 Minderjährige ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen die Anlage auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen.

 Bei geleiteten Gruppenveranstaltungen haben die jeweiligen LeiterInnen der Gruppenveranstaltung dafür einzustehen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiter/Innen müssen volljährig sein.

 Der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist weder in der Halle noch auf dem Gelände gestattet.

 Kommerzielle Kurse dürfen nicht ohne Absprache mit der Geschäftsleitung der boulder factory Münster in der Halle oder auf dem Gelände abgehalten werden.

 

 

Haftungsausschluss

 

 Bouldern ist immer mit Sturz- und Verletzungsrisiko verbunden und erfordert ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortung. Die Benutzung der Anlage der boulder factory erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Benutzungsregeln bestimmt, die jeder Besucher der Boulderanlage zu beachten hat.

 Die boulder factory wird von Ersatzansprüchen freigestellt, die von den Benutzungsberechtigten oder Dritten, insbesondere wegen Körperschäden, Sachschäden oder wegen des Verlustes oder Beschädigung von Sachen geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, soweit der zum Ersatz verpflichtende Umstand auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Mitarbeiter der boulder factory zurückzuführen ist.

 Bei Nichtbeachtung der unten aufgeführten Benutzungsregeln haften die Betreiber der boulder factory für keinerlei Schäden.

 Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken und Wertfächern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.

 

 

Nutzerregeln

 

 Den Anweisungen der Mitarbeiter des boulder factory ist stets und unmittelbar Folge zu leisten.

 Verstöße gegen die Nutzerregeln können einen Verweis aus der boulder factory durch das Personal zur Folge haben, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Bei wiederholten Verstößen kann ein generelles Hallenverbot verhängt werden. Besitzern von Abonnements wird in diesem Falle das Abonnement entzogen, ohne Anspruch auf Rückerstattung.

 In einem Abschnitt der Wand darf immer nur eine Person bouldern, das heißt: Es darf nicht übereinander geklettert werden.

 Die Benutzer müssen während des Aufenthaltes auf der Matte und beim Bouldern, ihre unmittelbare Umgebung über und unter sich immer im Auge behalten, um eine Kollision mit anderen zu vermeiden. Generell muss Rücksicht auf andere genommen und alles unterlassen werden was zur Gefährdung anderer führen könnte.

 Der Aufenthalt auf den Absprungmatten ist, abgesehen von den Boulderern selbst und ihren Spottern, nicht gestattet.

 Das Verändern von Griffen und Tritten ist ohne Einwilligung des Personals nicht erlaubt. Lose Strukturen und andere Mängel an der Boulderanlage müssen dem Personal umgehend gemeldet werden. Die Benutzer sind sich des Risikos bewusst, dass sich Griffe und Tritte unter Belastung drehen und im ungünstigsten Falle brechen können. Jeder muss sich der Verletzungsrisiken aus speziell großen Sturzhöhen bewusst sein. Daher sollte die Kletterhöhe stets so gewählt werden, dass ein Niedersprung auf die Absprungmatten noch sicher beherrscht wird.

 Die Kletterwände dürfen nicht nach oben überklettert werden. Auch dürfen die Stahlträger nicht genutzt oder gar beklettert werden. Das Verweilen oder Beklettern der Brüstung oder Empore ist nicht gestattet. 

 Auf den Absprungmatten und an den Kletterwänden müssen stets Kletterschuhe oder saubere Turnschuhe getragen werden. Wiederum ist das tragen von Kletterschuhen in gekennzeichneten Bereichen, wie Beispielsweise den Sanitäranlagen nicht erwünscht. 

 Das tragen eines T-Shirts, ärmellosen Hemdes o.ä. ist aus hygienischen Gründen obligatorisch.

 Magnesiagebrauch ist grundsätzlich erwünscht, es wird aber gebeten einen übermäßigen Verbrauch zu vermeiden.

 Es dürfen keine Gegenstände (z.B. Taschen, Flaschen) im Bereich der Absprungmatten abgelegt werden. Insbesondere herrscht ein generelles Verbot von Glasflaschen im gesamten Kletterbereich.

 Es herrscht in der gesamten Anlage ein generelles Rauchverbot.

 Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmittel, Drogen oder ähnlichem ist das Klettern in der gesamten Anlage strengstens verboten!

 Die Benutzer haben größtmögliche Rücksicht auf andere zu nehmen und alles zu unterlassen was zur Gefährdung anderer führen könnte.

 Die Bereiche hinter den Kletterwandkonstruktionen dürfen alleine von den Mitarbeitern der boulder factory betreten werden.

 Für Boulderbau und Instandhaltung können Teilbereiche der Anlage unzugänglich sein, für Wettkämpfe und Veranstaltungen sogar die gesamte Anlage für den normalen Boulderbetrieb geschlossen sein. Eine Totalschliessung wird in jedem Falle vorher angekündigt. In den genannten Fällen, besteht für Inhaber von Abonnements/Jahreskarten kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

 

 

Regelungen für den zweiten Hallenteil:

 

- Grundsätzlich für alle Personen ab 16 Jahren oder mit Boulderfühererschein

 

- Samstags und Sonntags von 10:00 -15:30 Uhr auch für alle Kids mit Betreuungsperson (1:2)

 

- Unsere allgemeinen Hallenregeln gelten auch für den zweiten
Hallenteil

 

- Bei Nutzung des Kilter Board's bitte vorab die 'Regeln zur Nutzung des Kilter Board's`durchlesen

 

 

Leihmaterial

 

 Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial mit größter Sorgfalt zu behandeln. Der Entleiher ist verpflichtet, bei Verlust des Leihmaterials dieses zum Listenpreis zu ersetzen.

 Der Entleiher ist verpflichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf Mängel zu überprüfen. Mängel sind sofort zu melden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt Schadenersatz zu verlangen.

 Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages und vor dem Verlassen der Halle am Empfang zurück zu geben. Das Material darf nur in der boulder factory und für den vorgesehenen Zweck benutzt werden.

 

 

 

 

Nutzerrregeln/ Einverständniserklärungen